Samstag, 20. Februar 2010

Formalien

Rolf Dohmen könnte verzweifelt sein. Oder zuviel Zeit haben. Vielleicht ergibt das Eine ja auch das Andere, Übereifer in eigener Sache ist jedenfalls selten ein Zeichen der Stärke. Aus Angst um seinen Ruf und folglich um seine berufliche Zukunft prozessiert er derzeit gegen jeden, der seine erfolgreiche Arbeitweise beim KSC in Frage stellt, oder zumindest im nachhinein kritisch betrachtet. Am 17. Februar ging es gegen Präsident Paul Metzger, der in einem Gespräch mit dem BLOG C3 das Fehlen von Stellenbeschreibungen in der KSC-Geschäftstelle im Allgmeinen und das einer konkreten Zuständigkeitsbeschreibung des ehemaligen Managers im Besonderen monierte. Der Vorwurf an das alte Präsidium, trotz mehrfacher Forderung durch den Verwaltungsrat keine professionellen Strukturen im Wildpark aufgebaut zu haben, gründete nicht zuletzt auch auf dieser, für ein Unternehmen mit Rund 20 Mio. EUR Umsatz - diplomatisch ausgedrückt - besonderen Personalsituation.

„Nach Auffassung von Herrn Metzger und seines Prozessbevollmächtigten ergibt sich eine Geschäftsführerposition von Herrn Dohmen weder aus dem Gesetz noch aus der Vereinssatzung, noch aus dem Arbeitsvertrag. Desgleichen fehle es an einer schriftlichen Regelung über den Zuständigkeitsbereich von Herrn Dohmen“ so die Pressemitteilung des Arbeitsgericht Karlsruhe. Dort konnte Dohmen nun eine vorläufige Entscheidung zugunsten seiner Rechtsauffassung erwirken, denn entscheidend sei der „Tätigkeitsbereich, den der Verein Herrn Dohmen in der Vergangenheit sowohl intern als auch extern eingeräumt habe. Die Aussage, es gäbe keine Zuständigkeitsregelung sei falsch, da sich in der Personalakte von Herrn Dohmen unstreitig ein Stellenprofil gemäß den Anforderungen der Bundesligaordnung befunden habe. Ob diese Stellenbeschreibung inhaltlich ausreichend oder zutreffend ist, sei nicht entscheidungserheblich, da dies nicht Gegenstand der streitigen Interviewäußerung war“, so das Gericht. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der Stellenbeschreibung um die von der DFL für die Lizenzierung notwendige Musterdokument handelt, welches gemäß deren Lizenzierungsordnung §5 Personelle und administrative Kriterien von den Mitgliedern der operativ tätigen Geschäftsleitung unterschrieben vorliegen muß, eine Formalie. Ob dies nun im Endeffekt den „Sieg“ darstellt, den das KSC-Mitglied Harald Linder im KURIER dem Ex-Manager mehrfach attestiert bleibt abzuwarten, Herr Dohmen wird so oder so seinen Weg machen. Für die erfolgreiche Zukunft des KSC spielen andere Entscheidungen eine Rolle.

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